FAQ

Häufige Fragen und die Antworten darauf.

  • Was ist ein Einsatz?

    Als Einsatz wird ein Aufgabenbereich verstanden, den du bei einer Organisation wahrnimmst. Der Einsatz kann nur einige Stunden dauern oder auch während mehreren Jahren ausgeübt werden. Wenn du zum Beispiel in deinem Vereinsvorstand für Finanzen verantwortlich bist, dieses Amt aber abgibst und dafür das Präsidium übernimmst, dann hast du einen Einsatz (Verantwortung für Vereinsfinanzen) abgeschlossen und einen neuen (Präsidium) gestartet.

  • Was kann ich tun, wenn meine Organisation kein Konto für das Dossier freiwillig engagiert hat?

    Bitte die Verantwortlichen, sich als Organisation kostenlos zu registrieren. Du kannst auch eine Einsatzübersicht erstellen, wenn deine Organisation kein Nutzungskonto hat – für einen Einsatznachweis braucht aber natürlich auch die Organisation ein Konto.

  • Ich habe meinen letzten Job auch ohne Dossier freiwillig engagiert erhalten – wieso soll ich das Dossier in Zukunft nutzen?

    Wahrscheinlich hast du dein freiwilliges Engagement bisher einfach in deinem Lebenslauf erwähnt und deiner Bewerbung keinen offiziellen Nachweis deines Einsatzes beigelegt. Enthält deine Bewerbung in Zukunft auch einen Nachweis, kannst du im Bewerbungsprozess zusätzlich punkten: Wie bei einem Arbeitszeugnis zeigt das Dossier deine ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie deine Kompetenzen detailliert auf, was im Rahmen eines Lebenslaufs nicht möglich ist. Ein persönliches Empfehlungsschreiben ist sehr viel wert!

  • Soll ich alle meine Einsätze aufführen?

    Wie bei allen Bestandteilen einer Bewerbungsmappe ist es auch für deine Einsatzübersicht sinnvoll, wenn du diese den Stellenanforderungen anpasst. Je nachdem, welches Engagement du ausgeübt hast und für welche Stelle du dich bewirbst, kann es sinnvoll sein, einzelne Einsätze wegzulassen oder andere in den Vordergrund zu rücken. Beispiel: Du bewirbst dich bei einem grossen Automobilkonzern – dann gibst du deine Tätigkeit als Vorstandsmitglied bei einer Umweltschutzorganisation wahrscheinlich besser nicht an.

    Wenn du sehr viele verschiedene Einsätze absolviert hast, wird es für Aussenstehende schwierig, den Überblick zu behalten. Beschränk dich in diesem Fall auf die wichtigsten Einsätze.

  • Was bringt das Dossier freiwillig engagiert uns als Organisation?

    Das Dossier freiwillig engagiert ist für Organisationen ein sehr nützliches Hilfsmittel, um den Freiwilligen etwas zurückzugeben und Wertschätzung entgegenzubringen. Das Engagement der Freiwilligen wird hervorgehoben und die dabei erworbenen Kompetenzen sichtbar gemacht. So wird das Ansehen von freiwilligem Engagement in der Gesellschaft gestärkt und attraktiver wahrgenommen.

  • Wieso gibt es nicht für jeden Verband oder jede Organisation einen eigenen Nachweis und ein eigenes Tool?

    Je bekannter das Dossier freiwillig engagiert bei Arbeitgebenden ist – desto grösser ist der Vorteil, den es Freiwilligen in einem Bewerbungsprozess bietet. Mit einheitlichem Auftreten wird freiwilliges Engagement in der Gesellschaft und der Arbeitswelt zusätzlich gestärkt.

  • Warum soll das Dossier auch für bereits pensionierte Menschen ausgestellt werden, die sicher keine Arbeit mehr suchen?

    Pensionierte Menschen schätzen eine qualifizierte Rückmeldung zu ihrer Arbeit mindestens so stark wie Menschen, die noch im Berufsleben stehen. Die Anerkennung ihres freiwilligen Einsatzes als wertvolle und fachlich kompetente Arbeit stärkt sie im Engagement.

  • Dürfen Einsatzorganisationen, die sich in einem Nachweis positiv äussern, bei einer Referenzanfrage Vorbehalte anbringen?

    Grundsätzlich darf die Einsatzorganisation nur Auskunft geben, wenn sie von der betreffenden Person dazu ermächtigt wird. Sie muss sich bei Referenzauskünften an den Nachweis halten. Heikle Punkte können bei einer Referenzauskunft erwähnt werden, wenn sie für die Gesamtbeurteilung wesentlich sind und dem Nachweis nicht widersprechen.

  • Gehören heikle Punkte, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Suchtprobleme oder Straftaten in einen Nachweis?

    Ein Nachweis muss wahr, klar und soweit möglich vollständig und wohlwollend geschrieben sein. Persönliche Aspekte ohne Bezug zum Einsatz oder negative Punkte, die für die Beurteilung durch andere Einsatzorganisationen oder Arbeitgeber keine Bedeutung haben, sind wegzulassen.

    Im Nachweis sind heikle oder negative Punkte, Krankheiten, Suchtprobleme oder Straftaten dann zu erwähnen, wenn sie für die Beschäftigung des*der Freiwilligen durch andere Einsatzorganisationen oder Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung sind. Im Rahmen der Wahrheitspflicht sollte ein negativer Punkt nach Möglichkeit in einen objektiven, wenn möglich positiven Zusammenhang gestellt werden. Unterbleibt ein Hinweis auf wesentliche relevante Punkte, könnte dies unter Umständen eine Haftung gegenüber einer anderen Einsatzorganisation oder Arbeitgebenden begründen.

    Ein Nachweis, der den Freiwilligeneinsatz nur bestätigt, ohne ihn zu würdigen, darf keine Hinweise auf heikle Punkte, Krankheiten, Suchprobleme oder Straftaten enthalten.